Schwangerschaft
Sicherheit für Sie und Ihr Kind in der Schwangerschaft
Wir freuen uns mit Ihnen über Ihre Schwangerschaft und bemühen uns, alles für Sie und Ihr Baby zu tun, damit Sie eine angenehme und sichere Schwangerschaft erleben.
Ein Schwangerschaftstest ist bei uns jederzeit auch ohne Anmeldung ohne Berechnung möglich.
Nachdem mittels einer Ultraschalluntersuchung der voraussichtliche Entbindungstermin festgelegt ist, planen wir in einem ausführlichen Gespräch die weitere Schwangerschaftsvorsorge und stellen Ihnen Ihren Mutterpass aus.
Die Vorsorgeuntersuchungen finden zunächst im 4-Wochen-Rhythmus statt.
Bitte bringen Sie zu jedem Ihrer Vorsorgetermine den Mutterpass mit. Für die Untersuchung und die Beratung ist es hilfreich, wenn Sie eine kurze Auflistung Ihrer Fragen oder Beschwerden mitbringen, damit wir dieses dann in Ruhe besprechen können.
Ab der 30. Woche werden die Vorsorgeuntersuchungen im zwei Wochenrhythmus durchgeführt .
Die gesetzlich vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen finden um die 10., 20. und 30. Woche herum statt. Durch die Ultraschalluntersuchungen können die meisten Fehlbildungen, bzw. Wachstumsstörungen frühzeitig erkannt werden.
Bei unklarem Befund, bei belastender Vorgeschichte oder bei sonstiger Fragestellung ist die Überweisung an einen Spezialisten möglich, um eventuelle Fragen abzuklären.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit auch bei allen Fragen zur Verfügung, z. B. über Nackentransparenzmessung, Fruchtwasseruntersuchung, Geburtsvorbereitung, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wahl der Entbindungsklinik, Wochenbettbesuche, Verhütungsplanung nach der Geburt, Medikamente und Schwangerschaft und, und, und ...
Zusätzlich bieten wir Ihnen noch weitere medizinisch sinnvolle und empfehlenswerte Untersuchungen zum Schutz Ihres werdenden Kindes an. Hierzu gehören:
- individuelles Infektionsscreening
- Nackentransparenzmessung
- Harmony-Test
- 3D-Ultraschall incl. Bild und USB-Stick
- Vaginalabstrich auf B-Streptokokken
- Vaginale ph-Messung
- Akkupunktur bei Schwangerschaftsübelkeit und zur Geburtsvorbereitung
Diese sind freiwillige und kostenpflichtige Vorsorgeleistungen (sogenannte IGEL-Leistungen) und gehören nach § 12 SGB V nicht zu den Mutterschaftsvorsorge - Richtlinien.
Wir wünschen Ihnen für den weiteren Schwangerschaftsverlauf und die Geburt jetzt schon alles Gute.